Digitale Verwaltung schreitet voran

Digitale Verwaltung schreitet voran

Öffentliche Bekanntmachungen von Satzungen ab jetzt online

In der Sitzung vom 8. Februar 2021 hat der Gemeinderat eine neue Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen beschlossen. Folglich kann die Verwaltung ab dem 13. Februar 2021 öffentliche Bekanntmachungen von Gemeindesatzungen über die Homepage der Gemeinde vornehmen.

Hintergrund der Regelung ist, dass die vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen, wie beispielsweise Bebauungspläne oder die Hauptsatzung, nach § 4 Abs. 3 der baden-württembergischen Gemeindeordnung für ihre Wirksamkeit öffentlich bekannt gemacht werden müssen; ohne öffentliche Bekanntmachung entfalten die Satzungen und ihre Änderungen keine rechtlich Wirkung. In welcher Form die Gemeinde die Satzung bekanntmacht, legt sie ebenfalls in einer eigenen Satzung fest. Diese sogenannten „Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen“ wurde vorliegend geändert.

Bei der Form der öffentlichen Bekanntmachung stehen der Gemeinde eine Auswahl von verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, die in § 1 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung aufgezählt werden; unter anderem eine Veröffentlichung in der Zeitung oder im eigenen Amtsblatt. Letzteres war seit 1979, also seit über 35 Jahren, die Form der öffentlichen Bekanntmachung in der Gemeinde.

Seit dem 1. Dezember 2015 können die Gemeinden von Baden-Württemberg ihre Satzungen auch durch Bereitstellung im Internet öffentlich bekanntmachen, von welcher Möglichkeit der Gemeinderat nun durch eine Änderung Gebrauch gemacht hat. Auch andere umliegende Gemeinden und der Landkreis haben ihre Satzungen bereits dahingehend geändert. Nach Auskunft der Gemeinde werden die Satzungen  jedoch auch weiterhin zusätzlich im Gemeindeanzeiger veröffentlicht.

Briefwahlunterlagen online beantragen

Darüber hinaus können die Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl am 14. März 2021 ebenfalls online beantragt werden, was die Briefwahl deutlich erleichtert. Der CDU-Gemeindeverband hofft, dass viele Bürgerinnen und Bürger von dieser zusätzlichen Möglichkeit Gebrauch machen werden.

Gemeindeverband erfreut über Änderungen

Sowohl über die Änderung der Satzung zur Form der öffentlichen Bekanntmachungen als auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen, zeigt sich der CDU-Gemeindeverband sehr erfreut, da beides wesentliche Schritte hin zu einer digitalen sowie bürgerfreundlichen Verwaltung sind. Bereits im Oktober 2019 haben sich Vertreter des Gemeindeverbands, CDU-Gemeinderäte und Bürgermeister Rolf Spiegelhalder über beide Möglichkeiten ausgetauscht. Der Gemeindeverband dankt deshalb Bürgermeister Rolf Spiegelhalder, der Gemeindeverwaltung sowie dem Gemeinderat, dass die Anregungen aufgenommen und nun umgesetzt wurden.

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